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SG Regensburg, 30.09.2005 - S 14 KR 239/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung von Behandlungspflege in Form des Anziehens und Ausziehens von Kompressionsstrümpfen und von Medikamentenabgabe; Übernahme der Behandlungspflege durch Angehörige; Vorrang der Eigenhilfe vor der Inanspruchnahme der Hilfe durch die ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R
Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und …
Auszug aus SG Regensburg, 30.09.2005 - S 14 KR 239/05
Die Beklagte beruft sich auch zu Recht auf die Entscheidung des BSG vom 30.03.2000 (Az.: B 3 KR 23/99 R) zur Behandlungssicherungspflege; insoweit hat das BSG nochmals den Vorrang der Eigenhilfe vor der Inanspruchnahme der Hilfe durch die Solidargemeinschaft festgestellt. - BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung …
Auszug aus SG Regensburg, 30.09.2005 - S 14 KR 239/05
In diesem Widerspruchsbescheid hat die Beklagte zu Recht ausgeführt, dass zwar die Medikamentenabgabe bzw. das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen unter die Behandlungspflege des § 37 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege fällt (§ 92 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 7 SGB V i.V.m. den Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, zuletzt geändert am 15.02.2005) und BSG vom 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R).